Schwinge, Erich: Machtmißbrauch der Massenmedien

Art.Nr.: 200051

 

Die Ohnmacht des Bürgers

3. Auflage
160 Seiten
Paperback
Reihe Forum Band 12
ISBN-13: 978-3-89180-028-7


Kurztext:

Die ganze Hilflosigkeit des in seinen Persönlichkeitsrechten durch die Massenmedien verletzen Bürgers wird hier dargelegt.

Langtext:

Von Fällen des Machtmißbrauchs der Massenmedien ausgehend, untersucht der Verfasser die Frage, wie sich der durch eine Veröffentlichung geschädigte Bürger dagegen schützen kann. Das Ergebnis ist höchst unbefriedigend: praktisch ist er recht- und schutzlos. Im einzelnen wird die ganze Hilflosigkeit des in seinen Persönlichkeitsrechten durch die Massenmedien verletzten Bürgers dargelegt. Der Verfasser zeigt auf, daß es immer wieder zu schweren, den Bürger nachhaltig schädigenden Desinformationen kommt. Er beweist ferner, daß beim Fernsehen die bestehenden Kontrollorgane ihre Aufgabe nicht erfüllen, so daß die Anstaltschefs tun und lassen können, was ihnen beliebt. Zur Beseitigung dieses Machtmißbrauchs werden praktische Vorschläge gemacht.

Inhaltsverzeichnis:

Vorwort 8

Das Problem 12

Ist der Bürger wirklich rechtlos? 13


I. Interne Kontrolle 15
1. Die Beschwerde im allgemeinen 15
Die Methode des Abschüttelns 16
Fortgesetzte Mißachtung rechtsstaatlicher Grundnormen 20
2. Die Kontrolle durch die Rundfunk- und Fernsehräte 23
3. Die Kontrolle durch die Verwaltungsräte 27
Resümee 29

II. Externe Kontrolle 32
1. Die Rechtsaufsicht (elektronische Medien) 32
Resümee 33
2. Der Deutsche Presserat 34

III. Die von der Rechtsprechung für die Recherchierung entwickelten Richtlinien 36
1. Die Pflicht zu sorgfältiger Recherchierung 36
a. Die Rechtsprechung 37
Erhöhte Recherchierungspflicht bei »heißen Eisen« 41
b. Die Praxis der Massenmedien 43
Fälle schwerster Desinformation 44
2. Die Pflicht zu zentraler Kontrolle 59
a. Die Rechtsprechung 59
b. Die Praxis der Massenmedien 62
3. Die Pflicht zur Rückfrage 63
a. Die Rechtsprechung 63
b. Die Praxis der Massenmedien 66
Resümee 66

IV. Welche Chancen hat der Bürger bei Anrufung der Gerichte 68
1. Das Manuskript bzw. Band der Sendung 69
2. Die Gegendarstellung 72
3. Unterlassungsklage, Widerrufsklage, Klage auf Schadenersatz wegen Persönlichkeitsverletzung 74
4. Strafanzeige 75
5. Die großen Menschenjagden 76
Die Massenmedien und die Rufmord-Praxis 77
6. Risikofaktoren besonderer Art 88
a. Die Gefahren aus § 193 StGB 89
b. Die Gefahren aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 92
c. Bedenkliche Tendenzen in der heutigen Gerichtspraxis 94
Resümee 98

V. Fortgesetzte Mißachtung der Persönlichkeitsrechte 100
a. Hessischer Rundfunk 102
b. Zweites Deutsches Fernsehen 105
c. Der Fall Barschel als Gipfelpunkt einer Mißachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 106

VI. Zur Ethik des Journalismus 110
Die Unfähigkeit, Unrecht zuzugeben 118
Fortschreitender Verfall der Sitten 122
Zur Unperson erklärt 125

VII. Die Übermacht der Massenmedien 129
Das Bewußtsein der Verantwortung 132

VIII. Die Notwendigkeit eines Medienbeauftragten 134
Die Ombudsman-Einrichtung in den USA 139
Unzulänglichkeit der deutschen Regelung 143
Der Medienbeauftragte 144
Abschließende Wertung 147
Nichteinhaltung rechtsstaatlicher Normen 149

Anhang 152

Über den Autor:

ERICH SCHWINGE, Prof. Dr., Jahrgang 1903. 1932 ord. Professor der Rechte an der Universität Halle, später an den Universitäten Marburg, Wien und wiederum Marburg. Experte für Militärstrafrecht und Kriegsvölkerrecht. Verfasser eines Erläuterungswerks zum Militärstrafgesetzbuch (6. Aufl. 1944). Kriegsdienst 1939 und 1941 bis 1945. Im Dritten Reich erregte er mehrfach Anstoß, so z.B. 1938 in einer Schrift »Irrationalismus und Ganzheitsbetrachtung in der deutschen Rechtswissenschaft«, in der er sich entschieden gegen die stellenweise eingerissene Unsicherheit im deutschen Rechtsleben wandte. Gustav Radbruch rühmte sie 1939 in einer Schweizer Zeitschrift als »ein sehr notwendiges Wort zu rechter Zeit« und erklärte, er könne ihr fast restlos zustimmen. Im Juli 1939 hielt Professor Schwinge in der Marburger Universitäts-Aula eine Rede (Titel: »Militärischer Gehorsam und Verantwortung«), in der er verkündete, daß es für den hohen militärischen Führer Grenzen des Gehorsams gebe. Die 2. Auflage dieser Rede wurde 1940 verboten. Nach dem Kriege war er von 1946 bis 1959 als Verteidiger zahlreicher deutscher Kriegsgefangener vor englischen, italienischen und (vor allem) französischen Militärgerichten tätig. Die von ihm unter dem Pseudonym Maximilian Jacta veröffentlichten 12 Bände »Berühmte Strafprozesse« brachten es auf 5 Übersetzungen und eine Gesamtauflage von 650 000 Stück. Sein Buch »Der Beruf des Juristen« wurde auf Veranlassung des japanischen Justizministeriums ins Japanische übersetzt, mit dem Bemerken, daß es besonders geeignet sei, junge japanische Juristen in ihren Beruf einzuführen. Seine »Bilanz der Kriegsgeneration« hat es bis jetzt auf 13 Auflagen gebracht. Seine letzte Veröffentlichung trägt den Titel: »Der Staatsmann. Anspruch und Wirklichkeit in der Politik« (München 1983, 427 S.). Schwinge gehört zu den schriftstellerisch erfolgreichsten deutschen Juristen der Gegenwart.

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