Die Einkreisung 1871–1914
Vom saturierten Bismarkschen bis zum konkurrierenden Wilhelminischen Reich
400 Seiten, Lexikonformat, Leinen, 32 farbige Bildseiten
ISBN 978-3-89180-097-3
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Kurztext:
Was deutscherseits als Einkreisung beklagt werde, müsse, so die Geschichtsdoktrin der Umerzogenen, tatsächlich eher als ›Selbstausgrenzung‹ dem machtvergötzenden, unruhestiftenden Expansionismus des Deutschen Reiches zugeschrieben werden, dem Raub Elsaß-Lothringens etwa oder der England herausfordernden Hochseekriegsflotte sowie bedrohlicher Überrüstung zu Lande. Die historischen Fakten indes zeichnen ein gegenteiliges Bild: Bismarck hatte die machtpolitische Selbstbeschränkung zum Prinzip erhoben. Auch unter seinen Nachfolgern suchte das Reich seinen Erfolg im friedlichen Wettbewerb. Seine maßvollen wehrpolitischen Anstrengungen schöpften, anders als die Nachbarmächte, die eigenen Potentiale nicht aus. Hingegen trat der Einkreisungs- und Vernichtungswille gegenüber dem Staat der Deutschen in der ›Krieg-in-Sicht-Krise‹ 1875, der Doppelkrise 1885–87, der russisch-französischen Militärkonvention 1892/94, der Entente Cordiale 1904 und der Tripel-Entente 1907 offen zutage und führte geradewegs in den Ersten Weltkrieg.
Wichtige Themengebiete:
Bündnispolitik 1871–75: vom Drei-Kaiser-Bund bis zur ›Krieg-in-Sicht-Krise‹· Orientkrise und Berliner Kongreß · Bismarcks zweites Paktsystem als Neubeginn · Sein-Wollen wie die anderen: vom ›Neuen Kurs‹ ab 1890 · Die wilhelminische Ära bis zur Julikrise 1814: Ära Caprivi; die Interimskanzlerschaft des Fürsten zu Hohenlohe-Schillingsfürst; Bülow–Tirpitz: Weltpolitik, Flottenbau und Einkreisung 1897–1907; im eisernen Ring: das Reich in der Vorkriegsära 1907–1914.
Über den Autor:
2. 10. 1940: geboren in Halle/Saale.
1947: Nach Entlassung des Vaters (Erster Staatsanwalt) aus US-amerikanischer Internierung (›automatischer Arrest‹) in Westdeutschland: Flucht mit Mutter und vier Geschwistern aus der SBZ über die ›Grüne Grenze‹ in die amerikanische Zone.
1960–1968: Studium der Rechts- und Staatswissenschaften sowie Gerichtsreferendariat in Münster/Westf.
1965: Eeheschließung mit Renate Schwarze, geb. Fey.
Ab 1970 Richter, ab 1983 Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum; Vorsitz einer Großen Strafkammer für Wirtschaftsstrafsachen; 1991–1995 Abordnung an das Bezirks- bzw. Landgericht Potsdam zum Ausbau einer rechtsstaatlichen Justiz, Vorsitz in Kassations- und Rehabilitierungssenaten und -kammern, Mitautor eines Kommentars zum Rehabilitierungsgesetz (»Potsdamer Kommentar«).
1995–1998: Vorsitzender einer Jugendstrafkammer am Landgericht Bochum.
1998 Pensionierung (vorzeitig wegen Herzkrankheit). Danach weithin Beschäftigung mit historischen Studien.
Diesen Artikel haben wir am 13.02.2023 in unseren Katalog aufgenommen.